CDU stellt sich klar gegen Frontalangriff auf die Eigentumsrechte durch die beschlossene „Baumschutzsatzung“
Die CDU Trier stellt sich klar gegen die eilig beschlossene sogenannte „Baumschutzsatzung“ zulasten der Eigentumsrechte der Trierer Bürger. Kurzfristig hat die Trierer Ampel im Stadtrat am 6. März, allen voran die Trierer Grünen, zusammen mit den Linken eine Regelung durchgesetzt, die in das Bild ihres ideologisch belehrenden Politikstils der letzten Jahre passt. Eigentümer, die sich auf ihrem Privatgrundstück dazu entschlossen haben, einen Baum zu fällen, müssen zukünftig zunächst eine Beratung dafür in Anspruch nehmen. Danach heißt es: Alternativ-Bepflanzung oder Gebühr. Das ist ein klarer Angriff auf die Eigentumsrechte der Bürger.
„Wir stehen ohne Wenn und Aber für den Erhalt der Bäume und mehr Grün in der Stadt. Doch diese Satzung ist allenfalls eine Arbeitsgrundlage“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Udo Köhler.
Wenn sich ein Grundstücksbesitzer in seinem Garten dazu entschließt, dass ein Baum gefällt werden soll, dann kann dies die unterschiedlichsten individuellen Gründe haben. Im Regelfall pflanzt jedoch kein vernünftiger Mensch auf seinem Grundstück einen Baum, pflegt ihn jahrelang und holzt ihn dann einfach ohne Begründung von heute auf morgen wieder ab. Die Initiatoren der neuen „Baumschutzsatzung“ sehen dies allerdings anders: Zukünftig braucht ein Grundstücksbesitzer zunächst eine Beratung, oder viel besser Belehrung, durch einen städtischen Mitarbeiter, ob seine Entscheidung, den Baum zu fällen, richtig oder falsch ist.
Dieser Politikstil passt leider in das Bild von politischen Entscheidern, die der Meinung sind, dass die Menschen hier in unserer Stadt und anderswo nicht in der Lage wären, selbst mündige Entscheidungen zu treffen. Dass gerade die FDP in Trier sich zusätzlich noch als Steigbügelhalter solcher Maßnahmen hergibt, wirft ein fragwürdiges Bild auf ihren freiheitlichen, liberalen Selbstanspruch.
„Hier entsteht ein neues Bürokratie-Monster ohne wirklichen Mehrwert: Baumkataster, Überwachungsinstrumente, Meldewesen, etc. Da kommen neue Aufgaben auf die Verwaltung zu. Diese Kapazitäten könnten wir sinnvoller nutzen!“, kommentiert Thomas Marx, Spitzenkandidat der CDU Trier bei der kommenden Kommunalwahl im Juni 2024.
Besonders pikant wird die Bevormundung durch die Satzung bei einem entsprechenden Blick auf den Zeitpunkt, ab dem diese zur Geltung kommen soll: Korrekterweise werden zwischen März und September Fällarbeiten durch bestehende Naturschutzgesetze aus Rücksicht auf die Vogelbrut eingeschränkt. Ab dem 1. Oktober wird dann in direktem Anschluss die Satzung in Kraft treten. Diese Vorgehensweise hat dem Vernehmen nach in einigen Fällen in Trier zu ungeplanten und spontanen Aktionen geführt, die dem Naturschutz mit Sicherheit nicht zuträglich waren.
Hinzukommend ist die Baumschutzsatzung durch die Ermächtigung für Verwaltungsangestellte, privaten Boden zu Kontrolle zu betreten, rechtlich bedenklich. Das Betreten von Wohnungen (schließt Gartenflächen ein) ist nur unter engen Voraussetzungen bei strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gestattet. Ob hier eine Satzung ohne Parlamentsgesetz ausreicht, ist fraglich.
In Zukunft wird also jeder, der auf seinem Grundstück eine Entscheidung trifft, genötigt werden für eine Alternativ-Bepflanzung zu sorgen, ansonsten winkt eine Geldstrafe in vierstelliger Summe. Diese Anmaßung haben wir als CDU Trier im Stadtrat nicht mitgetragen – wir vertrauen Umweltbewusstsein und gesundem Menschenverstand der Garteneigentümer.